Freitag, 11. Januar 2013

Wenn man über den seit 1. Januar 2013 gültigen Rundfunkbeitrag diskutieren möchte, sollte man das wissen.
Wer und was sind ARD und ZDF?

Eine ausgewogene, unabhängige und freie Berichterstattung ist ein wesentliches Merkmal einer Demokratie. Die Medien sind daher ein elementarer Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland sind in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengefasst, der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands). Diese Gemeinschaft umfasst neun Landesrundfunkanstalten und hat insgesamt rund 23.000 Mitarbeiter. Allein die ARD veranstaltet elf Fernsehprogramme, 55 Hörfunkprogramme, verfügt über 16 Orchester und acht Chöre. Rund 100 Fernseh- und Hörfunkkorrespondenten der ARD sind ständig an 30 Orten der Welt präsent.

Das ZDF, das Zweite Deutsche Fernsehen startete am 1. April 1963. Heute verfügt der Sender über 16 Inlandsstudios, eines in jeder Landeshauptstadt. Zusammen mit der ARD und allen 16 deutschen Ländern trägt das ZDF die öffentlich-rechtliche Körperschaft Deutschlandradio (DLR) mit seinen drei nationalen Hörfunkprogrammen Deutschlandradio Kultur, Deutschlandfunk und DRadio Wissen. Das ZDF beteiligt sich an 3sat, Phoenix, ARTE, und mit der ARD zusammen am Kinderkanal KiKA. Dazu gehören die Programme aus dem Digitalpaket (ZDFinfo, ZDFneo, ZDFkultur) und die ehemaligen Programme von ZDFvision (ZDFdokukanal, ZDFtheaterkanal, ZDFinfokanal).
 
 Brauchen wir den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk?
 
Die Antwort könnten wir nun auf ein schlichtes „Nein“ beschränken. Allerdings werden sich viele die Frage stellen, was dann aus dem so schöngeredeten Programm der Öffentlich-Rechtlichen wird. Dem Niveau, der unabhängigen und kritischen Berichterstattung und dem Bildungsauftrag, den die Öffentlich-Rechtlichen erfüllen müssen? Auch hier könnten wir schlicht sagen: „Es würde nicht schlechter werden.“ Die Lobeshymnen, die Lobbyisten und interne Profiteuer gern über ARD, ZDF und Deutschlandradio samt allen angeschlossenen Sendeanstalten singen, sind nur Eigenlob. Denn alles, was in den Rundfunkstaatsverträgen geregelt ist, ließe sich auch ohne einen einzigen Cent Rundfunkbeitrag bewerkstelligen. Man müsste dazu nur einen lizenzierten Wettbewerb für die privaten Fernsehsender schaffen. Privatanbieter würden mit wesentlich geringeren Kosten das gleiche, wenn nicht sogar bessere Angebot an Nachrichten, Politik, Sport, Kultur, Wirtschaft und Unterhaltung bieten können – man müsste die entsprechenden Vorschriften nur in den Sendelizenzen festschreiben. Wenn die öffentlich-rechtlichen Sender nach den Regeln der freien Wirtschaft agieren müssten, also für Bilanzklarheit sorgen müssten, würden sie längst nicht mehr existieren. Und wenn es in der Bundesrepublik Deutschland unbedingt öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben muss, dann bitte ohne Gebühren, transparent und verfassungskonform.
 
Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk – Unabhängig?
Nicht alles der Öffentlich-Rechtlichen ist der Öffentlichkeit recht
 
Würde es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland nicht geben, niemand hätte ernsthaftes Interesse, ihn einzuführen. Welcher vernünftige Mensch würde wohl mit Medienvertretern einen Staatsvertrag abschließen? Wer würde wollen, dass Medienkonzerne zu Institutionen mutieren, denen das Recht eingeräumt wird, von allen Bürgern einen Zwangsbeitrag kassieren zu dürfen?
 
Wie, worüber und wann was ganz „unabhängig und interessenfrei“ berichtet wird, liegt letztlich in den Händen der Intendanten. Intendanten werden vom Rundfunkrat gewählt und eingesetzt, der sich wiederum aus Mitgliedern verschiedener Organisationen, zumeist vertreten durch Funktionäre und politischen Organisationen zusammensetzt. Dass der Intendant gegen den Rundfunkrat und damit gegen die Interessen seiner Funktionäre oder Parteifreunden agieren würde, ist also in etwa so unwahrscheinlich wie eine Schwangerschaft des Papstes. Der Intendant schlägt dann den Chefredakteur vor, der wiederum seinen Redakteuren die Linie der Berichterstattung vorgibt. Klingt bis dahin nicht sehr unabhängig, ist es auch nicht.
 
Wie kann man z. B. die hohe Medienpräsenz der stellvertretenden Vorsitzenden der Bundestagsfraktion der LINKEN, Sarah Wagenknecht, im MDR und anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten erklären? Blickt man auf die MDR-Intendantin Prof. Dr. Karola Wille und kennt man ihre Vergangenheit, in der sie „aus Überzeugung“ in die SED eingetreten ist, wird die überproportionale Talk-Show-Präsenz Wagenknechts schon deutlicher. Diese Präsenz ist nicht nur auf den MDR begrenzt, sondern umfasst die meisten öffentlich-rechtlichen Landesanstalten mit ihren politischen Talk-Shows.
 
Sarah Wagenknecht ist aber nicht die einzige aus dem linken Lager, die – vielleicht auch wegen ihrer Optik – eine hohe öffentlich-rechtliche Medienpräsenz genießt. Jutta Ditfurth, gebürtige Fränkin, die 1991 aus Protest gegen den politischen Kurs der Grünen die Partei verlies, initiierte mit der Ökologischen Linken die Gründung einer ökosozialistischen Partei (ÖkoLinX-Antirassistische Liste), die über den Status einer Kleinpartei aber nicht hinauskommt. Dennoch hat sie eine enorme Medienpräsenz bei den Öffentlich-Rechtlichen. Auftritte in Wetten,dass…? (ZDF) und Leute (SWR), fünfmal Gast bei der ARD-Sendung Hart aber fair, Auftritte bei ZDF-„Oberlehrerin“ Maybritt Illner, bei ARD-„Gallionsfigur“ Sandra Maischberger, Anne Will (ARD), Markus Lanz (ZDF), Frank Plasberg (WDR)… Hat es etwa einen politischen Grund, warum die Programm-Taste für die ARD ganz LINKS auf der Fernbedienung zu finden ist?
 
 
Wie der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk unsere „Beiträge“ verschleudert
 
Geheimsache „Gehälter“
 
Dass der Rundfunkbeitrag an und für sich nicht nötig wäre, haben wir an anderer Stelle schon erörtert. Nun stellt sich die Frage, was mit dem Geld – und wir sprechen hier von einem öffentlich-rechtlichen Jahresbudget von rund 8 Milliarden Euro – passiert. Einen umfassenden Einblick zu gewinnen, ist schier unmöglich. Der Raum für Mutmaßungen ist sehr groß, da die Öffentlich-Rechtlichen beharrlich schweigen, wenn es darum geht, was „Top-TV-Gesichter“ wie Claus Kleber, Günther Jauch, Maybrit Illner oder Tom Buhrow verdienen. Die Flanke, die die Sender durch ihre Geheimniskrämerei bieten, stellt eine einladende Angriffsfläche dar. Das hat sich mittlerweile auch bei den etablierten Parteien herumgesprochen und plötzlich fordern Mandatsträger aller Couleur mehr Transparenz.
 
Das Lohnabstandsgebot
 
Nach dem großen öffentlichen Druck, haben auch die Sender die Intendanten-Gehälter offen gelegt. Von 207.000 Euro für Erik Bettermann (Auslandssender Deutsche Welle) über 297.000 Euro für Jan Metzger (Radio Bremen) und 308.000 Euro für Monika Piel (WDR) bis zu Spitzenverdiener Thomas Gruber. Gruber bekam als Intendant des Bayerischen Rundfunks (bis Februar 2011) jährlich 310.000 Euro. Diese Zahlen stammen aus 2010 und man dürfte also kaum falsch liegen, wenn man von einem Jahresgehalt von +/- 300.000 Euro ausgeht. Bei Behörden gilt das Lohnabstandsgebot. Wenn der Amtsleiter etwa 10.000 Euro im Monat verdient und der Pförtner der Behörde 1.500 Euro im Monat, so ist das eine akzeptable Spanne. Die Öffentlich-Rechtlichen sind, wie es der Name sagt, eine Öffentlich-Rechtliche Körperschaft, dessen Träger der Staat ist. Nun könnte man diese Körperschaft durchaus mit einer Behörde vergleichen, nicht aber, wenn es um das Lohnabstandsgebot geht. Hier verdient der Pförtner wahrscheinlich auch nur 1.500 Euro im Monat, der Intendant, den der Pförtner freundlich grüßt, 25.000 Euro. Eine angemessene Spanne?
 
Keine umfassende Finanzkontrolle
 
Die Öffentlich-Rechtlichen haben keine Konkurrenz zu fürchten. Mit ihren outgesourcten Privatfirmen schaffen sie es immer wieder sich jeglicher öffentlicher Finanzkontrolle zu entziehen. Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem kostete im vergangenen Jahr 7,5 Milliarden Euro. Diese Einnahmen liegen meilenweit vor den Erlösen, die die Privatsender mit ihren Werbeeinahmen generieren. Neben den astronomischen Gehältern für Intendanten, Moderatoren und andere hochbezahlte Persönlichkeiten, verschlingen die Spartensender sehr viel Geld.
 
Finanzgrab „Spartensender“
 
ARD und ZDF haben zusammen 22 Programme, die 24 Stunden senden. Dazukommen neun dritte Programme sowie ARTE, Phoenix, Bayern Alpha, KiKA und 3sat. Damit endet die Liste aber nicht, denn die Digitalkanäle (die wir an anderer Stelle schon aufgeführt haben) kommen noch dazu. Die Öffentlich-Rechtlichen rechtfertigen diese „Programmvielfalt“ mit dem Angebot, das sie laut Rundfunkstaatsvertrag bieten müssen. Dieses Argument greift in der Realität aber nicht wirklich. In den meisten dritten Programmen laufen alte TATORT-Sendungen und alte Spielfilme werden zwischen ihnen hin- und hergereicht. In den kleinen Bundesländern Saarland und Bremen wird ebenfalls ein Vollprogramm geboten, das hohe Kosten verschlingt. Und die Digitalkanäle? Auch hier laufen rund 80 % Wiederholungen. Reportagen über mongolische Pferde oder Leben auf dem Mars, die bei ARTE laufen, kann der Zuschauer – zeitlich versetzt – auch bei 3sat, Phoenix oder ZDFinfo sehen.
 
Landesanstalten am „Finanz-Tropf“
 
Millionen versickern bei den Öffentlich-Rechtlichen jedes Jahr in Subventionen. So bekommt Radio Bremen für das Jahr 2013 ein Überbrückungsdarlehen von rund vier Millionen Euro. Die ARD überweist Jahr für Jahr über 26 Millionen Euro an die Fernsehmacher an der Weser. Das Programm, das dafür von den Bremern geliefert wird, entspricht dem minimalen Pflichtanteil. An der Programmzeit der ARD waren das im Jahr 2011 ganze 0,75 Prozent!
 
Die Millionen, die es nicht geben dürfte
 
In Deutschland gibt es, so das statistische Bundesamt, rund 40 Millionen Privathaushalte. Knapp 4 % davon besitzen keinen Fernseher, das sind 1,6 Millionen. Der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro im Monat auf das Jahr gerechnet ergibt 215,76 Euro. Wenn 1,6 Millionen Haushalte 215,76 Euro im Jahr für Fernsehen und Radio bezahlen, obwohl sie keine Empfangsgeräte besitzen, entspricht das einem Jahresbetrag von
343 Milliarden Euro.
 
343 Milliarden Euro, die – genauso genommen – zu Unrecht kassiert werden.
 
 
Superbudget: Sport
 
Die Gelder, die für Rechte bedeutender Sportübertragungen bezahlt werden, gehen in den dreistelligen Millionen-Bereich. Dafür verfrachten die Öffentlich-Rechtlichen massenweise Mitarbeiter in die Austragungsländer. Bei den Olympischen Sommerspielen 2012 in London nahmen 392 deutsche Athleten teil. ARD und ZDF schickten, als Rechteinhaber gut 500 Mitarbeiter auf die Insel. Bei sportlichen Großereignissen ist es keine Seltenheit, dass mehr öffentlich-rechtlichen Mitarbeiter als Akteure aus dem eigenen Land vor Ort sind.  Die Budgets von ARD und ZDF sind so hoch, dass bei der Vergabe von TV-Rechten für Sportevents die Privatsender keine Chance haben. Für das Jahr 2012 forderten ARD und ZDF eine Etaterhöhung von 1,47 Milliarden Euro. Die BILD-Zeitung berichtete, dass ARD und ZDF für die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien 2014 rund 210 Millionen für TV-Rechte einplanen, dazu kommen 30 Millionen Euro für die Produktion. Die Summen für die Olympischen Spiele werden sicherlich nicht viel geringer sein. Der „Spiegel“ sprach von einem ARD-ZDF-Sportetat für Rechte von 1,03 Milliarden für die Gebührenperiode 2009 bis 2012.
 
Superbudget: Stars
 
Den Goldmedaillenrang dürfte sich die Abteilung „Sport“ mit der Abteilung „Stars“ teilen. Wer gute Einschaltquoten will, braucht populäre Gesichter, ganz gleich ob hinter dem Schädelknochen noch etwas zu finden ist, oder nicht. Der Versuch den RTL und Pro Sieben Lieblingsfarbigen Stylingspezialisten Bruce Darnell in das öffentlich-rechtliche Fernsehen zu bringen, brachte „Drama-Bruce“ eine Million Euro Gage; die Sendung aber floppte in kürzester Zeit. Das gleiche geschah mit Thomas Gottschalks Vorabend-Talk in der ARD. Nur dass Thomas’ Gage wohl etwas höher lag. Der „öffentlich-rechtlich-private-Wendehals“ Harald Schmidt wurde mit einem Produktionsvolumen von neun Millionen Euro von Sat1 hin zur ARD gelockt. Topverdiener ist allerdings der Vorzeige-Saubermann Günther Jauch. Seine Sonntagabend-Prime-Time-Talkshow hat ein Produktionsvolumen von 10,5 Millionen Euro.

 

 

1 Kommentar:

  1. Siehe auch Olaf Kretschmann: Offener Brief – Ablehnung der verpflichtenden Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen

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